AGB Dokumentenüberprüfung
- Auftragsgrundlagen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen und den gesamten Schriftverkehr zwischen dem jeweiligen Kunden und Martina Suhr (Auftragnehmerin).
Mit der Auftragserteilung bestätigt der Kunde, dass er die vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollumfänglich akzeptiert. Abweichungen von den AGB, ergänzende Nebenabreden und Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn diese ausdrücklich schriftlich durch die Auftragnehmerin bestätigt werden.
- Leistungsumfang
2.1
Auf Grundlage der vom Kunden übermittelten Anfrage übersendet die Auftragnehmerin ein verbindliches Angebot in Bezug auf Preis, Terminvorgaben und Leistungsinhalt.
Alle anderen Preisangaben und Leistungsbeschreibungen, die auf der Homepage der Auftragnehmerin, in ihren Broschüren oder auf andere Weise zugänglich sind, sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
2.2
Auftragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung zwischen Kunde und Auftragnehmerin.
2.3
Der Auftrag gilt als erteilt, wenn der Kunde gegenüber der Auftragnehmerin innerhalb der im Angebot gesetzten Frist die Annahme eines konkreten Angebotes erklärt.
- Leistungsumfang der Auftragnehmerin
3.1
Der Leistungsumfang der Auftragnehmerin umfasst ein übliches Korrektorat, also die Überprüfung des Manuskripts hinsichtlich korrekter Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik und die Kennzeichnung von festgestelltem Korrekturbedarf auf eine Art und Weise, dass sie für den Kunden nachvollziehbar ist.
Ein Lektorat (inhaltliche Prüfung hinsichtlich Stimmigkeit und logischer Stringenz, stilistische Korrekturen, umfangreiches Neu- bzw. Umformulieren von Textstellen) gehört nicht zur primären Leistungserbringung durch den Auftragnehmer und versteht sich als zusätzliche Dienstleistung (s. auch 3.3 und 6.6 f.), die gesondert schriftlich vereinbart werden muss.
3.2.
Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Überprüfung des Manuskripts durch Vermerke im Korrektur- und Kommentierungsmodus von Microsoft Word. Die Korrektur in anderen Formaten und/oder Papierform bedarf einer gesonderten Vereinbarung und löst ggf. höhere Kosten aus.
3.3
Grundlage der Korrekturvorschläge, die im Rahmen der Überprüfung unterbreitet werden ist die aktuelle Auflage des DUDEN (Rechtschreibung, 25. Auflage).
Sofern der Kunde bei der Überprüfung die Verwendung bestimmter Fachtermini berücksichtigt wissen will, die nicht von der aktuellen Rechtschreibung erfasst werden, hat er diesbezüglich bereits in der Anfrage hinzuweisen und der Auftragnehmerin ein entsprechendes Glossar zur Verfügung zu stellen (z.B. Namen und Ortsbezeichnungen im Fantasy-Bereich).
Fremdsprachige Begriffe sind – soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde – nicht von der Überprüfung erfasst.
3.4
Der Kunde verpflichtet sich, bei Klarstellung und Beseitigung von missverständlichen Formulierungen im Ausgangstext bzw. für die Auftragnehmerin missverständlichen oder objektiv mehrdeutigen Vorgaben oder Textpassagen behilflich zu sein. Dies umfasst neben Auskünften ggf. auch die Überlassung geeigneter Kopien von Informations- und Quellenmaterial.
3.5
Die im Angebot genannte Bearbeitungszeit beginnt frühestens am auf die Zusendung des zu überprüfenden Manuskripts in digitaler Form im vereinbarten Format (openText; Microsoft Word) folgenden Bürotages (Montag bis Freitag ohne Feiertage).Dies gilt nur, wenn zu diesem Zeitpunkt auch alle anderen erforderlichen Unterlagen und Leistungen (z.B. Informationsmaterial, Glossar, Vorschusszahlungen) vorliegen bzw. bewirkt wurden.
Die Auftragnehmerin nennt in ihrem Angebot die geschätzte Dauer für die Überprüfung. Dies ist ausdrücklich kein Fixtermin, sondern nur eine auf Erfahrungswerten basierende Einschätzung. Wenn die Leistung für den Kunden nach einem bestimmten Termin nicht mehr von Interesse ist, hat er dies vorab, bei Auftragserteilung unmissverständlich kenntlich zu machen. Die Auftragnehmerin ist in diesem Fall zum Rücktritt berechtigt.
Im Falle einer absehbaren Verzögerung der geschätzten Fertigstellung wird die Auftragnehmerin den Kunden umgehend über die zu erwartende Verzögerungsdauer informieren.
Für den Fall, dass die Auftragnehmerin eine vom Kunden zu setzende angemessene Nachfrist ungenützt aufgrund ihres Verschuldens verstreichen lässt, ist der Kunde zum Rücktritt vom Auftrag berechtigt. Die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches zum Verzug finden Anwendung. Sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit dem Verzug zugrunde liegen ist der Schadensersatzanspruch der Höhe nach auf das 1,5 fache des Honorars beschränkt.
3.6
Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung der überprüften Datei in einer markierten und einer bereinigten Fassung auf elektronischem Wege.
4. Pflichten des Kunden
4.1
Der Kunde verpflichtet sich zur rechtzeitigen Übermittlung des zu überprüfenden Manuskripts in einem lesbaren Dateiformat auf elektronischem Wege und steht der Auftragnehmerin ggf. für Rückfragen zur Verfügung.
Die Korrektur schwer lesbarer, unleserlicher bzw. unverständlicher Vorlagen kann die Auftragnehmerin ablehnen.
4.2
Der Kunde behält das Original des Manuskripts für sich.
Erweist sich das zu überprüfende Manuskript als in einem für eine ordnungsgemäß Bearbeitung unzumutbarem Maße beschädigt (z.B. Virenbefall) und hilft dem der Kunde nicht in angemessener Frist ab, ist die Auftragnehmerin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall ist eine Aufwandspauschale in Höhe von 25% des vereinbarten Honorars fällig.
4.3 Zahlungspflicht
Der Kunde verpflichtet sich zur Bezahlung des im Angebot der Auftragnehmerin genannten Honorars zzgl. ggf. fälliger Umsatzsteuer durch Überweisung des Gesamtbetrags ohne Abzüge auf das im Angebot angegebene Rechnungskonto.
Das Honorar ist mit Auftragserteilung, spätestens aber vor Übergabe des überprüften Dokuments fällig. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, das überprüfte Dokument zurückzuhalten, bis das fällige Honorar bezahlt ist.
4.4 Annahme
Der Kunde verpflichtet sich, das überprüfte Manuskript nach Übersendung unverzüglich zu kontrollieren. Etwaige Mängel sind innerhalb von 3 Bürotagen nach Zugang geltend zu machen. Danach gilt die Leistung als mangelfrei akzeptiert. Wird die Leistung innerhalb der vorgenannten Frist gerügt, ist der Kunde verpflichtet, die gerügten Mängel innerhalb einer angemessenen Frist gegenüber der Auftragnehmerin zu spezifizieren.
- Geheimhaltung
5.1.
Sämtliche der Auftragnehmerin im Rahmen des Auftrags übermittelten Informationen werden streng vertraulich behandelt. Überlassene Unterlagen werden insbesondere nur zum Zwecke der Überprüfung bzw. zur Dokumentation der eigenen Leistung für unberechtigte Dritte unzugänglich gespeichert.
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, das zu überprüfende Manuskript sowie ihr Arbeitsergebnis im Rahmen berechtigter Dokumentationsinteressen (z.B. steuerliche Pflichten, Gewährleistung) im erforderlichen Umfang und Zeitraum zu speichern.
5.2
Wenn und soweit die Auftragnehmerin sich bei der Überprüfung des Manuskripts Dienste Dritter (z.B. eigener Mitarbeiter) bedient, werden auch diese entsprechend zur Geheimhaltung verpflichtet.
- Gewährleistung
6.1
Die Auftragnehmerin wird die Korrekturen so sorgfältig ausführen, dass sich möglichst keine Fehler im Text mehr finden. Da eine völlige Fehlerfreiheit gleichwohl nicht garantiert werden kann, gilt das Korrektorat auch dann noch als ordnungsgemäß erbracht, wenn nach Abschluss der Korrekturen durchschnittlich nicht mehr als ein Fehler (Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik) auf vier Norm-Seiten nachweisbar ist.
6.2
Sind auf Wunsch des Kunden im Durchschnitt mehr als 40 Seiten pro Tag zu überprüfen oder liegt das Fehleraufkommen des Ausgangstextes schon bei durchschnittlich über zehn Fehlern (Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik) pro zu korrigierender Seite, so gilt das Korrektorat auch dann noch als erfolgreich erbracht, wenn nach Abschluss der Korrekturen nicht mehr als durchschnittlich ein Fehler im beschriebenen Sinne pro zwei Norm-Seiten nachweisbar ist.
6.3
Eine nicht ordnungsgemäße Überprüfung hat der Kunde entsprechend der Bestimmungen unter Ziffer 4.4 zu reklamieren. Die fristgerechte und berechtigte Reklamation verpflichtet die Auftragnehmerin zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist. Ist eine solche nicht erfolgreich, ist der Kunde zur Minderung des Honorars in angemessener Höhe berechtigt.
6.4
Der Kunde erkennt an, dass eine hohe Fehlermenge im Ausgangstext (z.B. durchschnittlich mehr als zehn Rechtschreibungs- und/oder Zeichensetzungs- und/oder Grammatikfehler pro Seite) sowie ein durch den Kunden bewirkter hoher Zeitdruck bei der Überprüfung das Erreichen dieses Ziels beeinträchtigen können, so dass auch nach Abschluss des Korrektorates immer noch ein gewisser Rest an Fehlern im oben genannten Sinne verbleiben kann.
- Haftung der Auftragnehmerin
7.1
Die Auftragnehmerin haftet für Schäden, die sie aufgrund groberFahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht, vollumfänglich.
Für sämtliche anderen, der Auftragnehmerin zurechenbare Schäden haftet diese nur bis zur Höhe der vereinbarten Auftragssumme. Eine Haftung für entgangenen Gewinn und mittelbare Folgeschäden ist ausgeschlossen.
7.2.
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich zu einer sorgfältigen Überprüfung des Manuskripts nach bestem Wissen und Gewissen. Eine Garantie für Fehlerfreiheit des überprüften Textes wird ausdrücklich nicht übernommen.Weist der bearbeitete bzw. erstellte Text trotz aller Sorgfalt Fehler auf, hat der Kunde das Recht auf kostenlose Fehlerbeseitigung innerhalb einer angemessenen Frist. Weitergehende Ansprüche einschließlich Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen.
Die Haftung für etwaige stilistische Korrekturen und für ein Lektorat, die jeweils in erheblichem Maße von subjektiven Kriterien geprägt sind, wird ausgeschlossen.
7.3
Die Auftragnehmerin haftet nicht für Schäden an dem ihr zur Überprüfung überlassenem Manuskript oder dessen Verlust, egal aus welcher Ursache. Dies gilt insbesondere für solche Schäden, die der Kunde durch zumutbare und übliche Sicherungsmaßnahmen hätte verhindern können (z.B. Erstellen einer Sicherungskopie).
7.4
Die Auftragnehmerin sichert ihr Computersystem entsprechend dem jeweils üblichen technischen Standard vor schädigenden Einflüssen von außen. Gleichwohl kann der Verlust von Daten oder eine Verletzung der Vertraulichkeit im Rahmen elektronischer Kommunikation nicht gewährleistet werden (z.B. wegen Hackerangriffen). Eine über die Ziffer 7.1. hinausgehende Haftung für solche Schäden ist ausgeschlossen.
7.5
Die Auftragnehmerin schuldet nur die sichere Verwahrung des zu überprüfenden und des überprüften Manuskripts innerhalb ihrer Einflusssphäre. Ihre Verantwortung beginnt bei Erreichen des ordnungsgemäßen Manuskripts in ihrem elektronischen Postfach (Posteingang des im Angebot angegebenen E-Mail-Accounts) und endet bei ordnungsgemäßen elektronischem Versand. Eine Haftung für technische Pannen bei der Übertragung des Dokuments, sowie des teilweisen oder ganzen Verlusts von Daten im Rahmen der elektronischen Übertragung ist vorbehaltlich der Ziffer 7.1 ausgeschlossen.
7.6
Die Auftragnehmerin haftet nicht für etwaige Erwartungen, die der Kunde mit der weiteren Verwendung des überprüften Manuskripts verbindet. So ist insbesondere eine Haftung für das Zustandekommen von Arbeits- oder Verlagsverträgen ausgeschlossen.
- Kündigung
8.1
Der Kunde hat das Recht, den Auftrag jederzeit schriftlich zu kündigen.
Falls der Kunde einen bereits erteilten Auftrag vor Fertigstellung kündigt, wird das Gesamthonorar abzgl. etwaiger ersparter Aufwendungen fällig. Soweit das Honorar bereits beglichen wurde, wird die Auftragnehmerin überschießende Zahlungen unverzüglich nach Abrechnung rückerstatten.
8.2
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt den Parteien unbenommen.
8.3
Bestehen seitens der Auftragnehmerin berechtigte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Textes (z.B. wegen volksverhetzendem, menschenverachtenden oder gewaltverherrlichendem Inhalt), ist diese berechtigt, den Auftrag zu kündigen und nur ihre bis dahin erbrachten Leistungen anteilig in Rechnung zu stellen.
Gleiches gilt im Falle befürchteter Urheberrechtsverletzungen, sofern diese glaubhaft gemacht werden können.
- Schlussbestimmungen
9.1
Das Angebot der Auftragnehmerin und die hierauf Bezug nehmende Annahme des Kunden beinhaltet sämtliche Regelungen des jeweiligen Auftragsverhältnisses.
Sofern von Seitenpreisen die Rede ist, handelt es sich dabei immer um eine redaktionsübliche Normseite (30 Zeilen à 50 Anschläge = 1500 Anschläge inkl. Leerzeichen und Fußnoten). Als Mindestpreis werden 10 Seiten in Rechnung gestellt.
9.2
Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Auftragnehmerin. Auf dieses Auftragsverhältnis kommt materielles deutsches Recht zur Anwendung.
9.3
Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Bestimmungen rechtsunwirksam sein, berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit der restlichen Klauseln. Vielmehr wird die rechtsunwirksame Klausel durch eine rechtswirksame Klausel ersetzt, die der unwirksamen Klausel rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.